Vorratsdaten: Was wird gespeichert?

Standardartikel vom 29. März

Neue Medien werden von immer mehr KünstlerInnen gebraucht und erleichtern die aktive Teilnahme an Kunst und Kultur. Daher gewinnt das Medienrecht permanent an Bedeutung; welche Regelungen mit der neuen Gesetzeslage, die am 1. April 2012 in Kraft tritt, gelten sind an konkreten Beispielen für SMS, Telefon, Surfen und Web im Standard nachzulesen.

„Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, wie häufig sie an einem normalen Arbeitstag Spuren in elektronischen Kommunikationsnetzen hinterlassen. Mit der Vorratsdatenspeicherung, die am 1. April in Kraft tritt, wird das systematische Sammeln und Speichern solcher Spuren nun gesetzlich legitimiert. Im folgenden einige Fallbeispiele, welche Daten davon erfasst sind, dargestellt anhand fiktiver User.“ [Quelle: derstandard.at] 

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