Arbeitsateliers in der Stadt Salzburg
Einreichfrist: 5. Dezember 2014
Die Kulturabteilung des Landes vergibt ab April 2015 wieder ein Atelier im Hause Jahnstraße 18 (ein ca. 40 m² großer Raum).
Das Arbeitsatelier wird für freischaffende bildende Künstler mit Wohnsitz (seit mindestens fünf Jahren) in Salzburg ausgeschrieben und für drei Jahre vergeben.
Die Künstlerin/der Künstler muß für anteilige Betriebskosten (€ 100,– pro Monat) aufkommen.
Bewerbungen sind unter dem Kennwort „Ateliers Stadt“ zu richten an:
Amt der Salzburger Landesregierung,
Abteilung 12, Referat Kunstförderung,
Kulturbetriebe und Kulturrecht
Postfach 527, A-5010 Salzburg.
Einreichungen, die nicht auf dem Postweg, sondern direkt zugestellt werden, können bis zum Einreichungsschluss beim Referat Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht, Salzburg, Franziskanergasse 5a, Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, abgegeben werden.
Einzureichen sind:
– Biografische Unterlagen (Lebenslauf, künstlerischer Werdegang) mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und E-Mail
– Fotos und/oder Kataloge
– Bitte keine CDs und keine DVDs.
Einreichungen nur mit Einreichungsbogen (siehe PDF).
Ende der Einreichfrist ist der 5. Dezember 2014.
Sie werden schriftlich bis Ende Dezember über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
Für weitere Auskünfte:
Dr. Dietgard Grimmer
T: 0662/8042-2099 oder DW 2149